Landeskulturbeirat - demokratisches Instrument oder Feigenblatt?
Schon aufgrund der neuen Bundesregierung und unseres werten Kunststaatssekretärs Morak haben Beiräte einen bitteren Beigeschmack erhalten. Erinnern wir uns an die eigennützige Verwendung Moraks der Beiratsaussage II/8 der Kunstsektion "Niemand hat einen Förderanspruch." (http://www.government-austria.at, Aktuelle Meldungen vom 23. Mai 2000). Offensichtlich missverwendet und trotzdem wahrlich feige, versteckt sich der Staatspolitiker hinter einem Feigenblatt und entgeht damit der sonnengottnahen Aussage: "ch entscheide, was und wen ich fördern will.". Viel unbeachteter existiert der Landeskulturbeirat. Was steckt dahinter?
von Ulrike Stieger
Als es 1987 nach längerer Diskussion zur Verabschiedung des
OÖ. Kulturförderungsgesetzes kam, wurde darin die
Einrichtung eines Landeskulturbeirates festgelegt. Es handelt sich um
ein Gremium, daß der Landesregierung in verschiedenen
kulturpolitischen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen sollte.
Die im Gesetz angeführte Vertiefung des Kontaktes mit der
kulturinteressierten Bevölkerung spricht die Intention einer
bürgerInnennahen Kulturpolitik an. Weitläufig geht es bei
BürgerInnennähe nicht nur um Akzeptanz politischer
Entscheidungen, sondern auch um die Durchdringung von Anliegen der
BürgerInnen in Richtung Politik. In diesem Sinne den
Landeskulturbeirat als demokratisches Instrument zu bezeichnen,
wäre durchaus angebracht, so er seine Aufgaben zufriedenstellend
erfüllt.
Diese Frage stellt sich, da in der kulturinteressierten
Öffentlichkeit bedrückende Stille in Sachen
Landeskulturbeirat herrscht und ein Blick über die Landesgrenzen
die wahrgenommene Abstinenz im eigenen Bundesland bestätigt. Der Kunstfehler, März 2000, berichtet von
zwei prominenten Austritten aus dem Salzburger Landeskulturbeirat mit
dem Titel "Eine schöne Beiratsleiche". Im Text wird eines der
scheidenden Beiratsmitglieder, Hans Köhl, mit den Worten
zitiert: "Ich habe nicht die Zeit und auch nicht die Lust, meine
karge Freizeit noch länger in aufgezwungener Untätigkeit zu
verbringen und in der in jeder Hinsicht ineffizienten Einrichtung
Landeskulturbeirat auch noch Frust aufzubauen."
Um den Landeskulturbeirat, nicht länger vor dem Hintergrund
vager Vermutungen zu beurteilen, führte die OÖ. Gesellschaft
für Kulturpolitik Anfang des Jahres eine fundierte
Evaluation durch. Die Hypothese, dass die Effizienz des Gremiums
nachlässt, stand im Mittelpunkt der Untersuchung. Zur
Überprüfung dieses Ansatzes wurden einerseits ein
Fragebogen an sämtliche Mitglieder des Landeskulturbeirates
versandt und andererseits Stellungnahmen verschiedenster
Personen/Organisationen erbeten.
Es zeigte sich ein höchst diffuses Bild. Auf einer breiten Skala
bewegen sich sehr positive und zutiefst negative Einschätzungen
zur Einrichtung Landeskulturbeirat. Vor allem tritt eine Kluft
zwischen der weitestgehend positiven Wahrnehmung von strukturellen
Gegebenheiten durch LKB-Mitglieder und der mangelnden
Außenwirkung zur kulturpolitischen Öffentlichkeit eminent
zutage. Als Erklärung hierfür führt die OÖ.
Gesellschaft für Kulturpolitik unterschiedliche Interessenlagen
durch die breit vertretenen Kultursparten an. Besonders
unterschiedliche Vorstellungen von demokratischen Instrumenten, wie
das des Landeskulturbeirates, stellen eine plausible Begründung
dar.
So formuliert Uli Böker,
Obfrau der KUPF, in Ihrem Beitrag das Problem mangelnder
Transparenz und Beschlusskontrolle durch den Landeskulturreferenten.
"Durch eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden dieses
Fachbeirates (Anm. d. Red. FB VI: Regionale Kulturentwicklung) Ð
Franz Kornberger Ð werden Problembereiche rechtzeitig diskutiert, zu
konkreten Vorschlagspaketen ausgearbeitet und somit in die Hand des
Landeskulturbeirates gelegt. Doch was passiert weiterhin mit diesen
Vorschlagspaketen, nachdem diese im Beiratsausschuss diskutiert und
eventuell auch positiv verabschiedet werden?" Den Ausdruck dieser
Unzufriedenheit greift die OÖ. Gesellschaft für
Kulturpolitik in ihrem Forderungspaket auf. Öffentlichkeit der
Plenumssitzungen, verbindliche Diskussion der jährlichen
Vorschlagspakete des Landeskulturbeirates im Kulturausschuss des
OÖ. Landtags (dzt. nicht existent, wäre daher zu errichten)
und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit des Landeskulturbeirates
müssen als Reformpunkte Beachtung finden. Gerade Medienarbeit,
wodurch der Zugang in die sogenannte vierte (Staats-)Gewalt (Anm.:
Medien als viertes Regulativ) geschaffen wird, formt wesentlich das
realpolitische Gewicht. Der konsequente Informationsfluss an breite
Öffentlichkeiten schützt vor der Reduktion von
Beiräten zu demokratischen Feigenblättern. Derzeit kann
sich die Arbeit des Landeskulturbeirates nicht auf diese Säule
stützen. Das Gewicht des Landeskulturbeirates und seine
Interventionsmöglichkeiten sind zu gering, als dass sie einer
demokratischen Institution des 21. Jahrhunderts gleich kämen. Es
fehlt das Gegengewicht.
Die Ergebnisse der OÖ. Gesellschaft für Kulturpolitik
sind zur Gänze im Internet unter http://www.servus.at/GFK/projekte/Landeskulturbeirat/abrufbar.
Es besteht auch die Möglichkeit eine Printversion unter
0732/783089 oder gfk.ooe@servus.at
anzufordern.

