Ohne Geld ka Musi
Die neue Regierung kostet den Gemeinden Geld: allein durch den
Nicht-Ausgleich der Einnahmenverluste aus der Getränkesteuer verlieren
die Gemeinden heuer ca. 2,5 Milliarden Schilling, ab 2001 jährlich 1,2
Mrd. S. Dazu kommen ca. S 700 Mio. Werbesteuerentfall und die vollmundige
Äußerung des smarten Finanzministers: ãEs sei ja etwas durchaus
positives, daß man die Gemeinden zum Sparen zwingeã, was für den
bevorstehenden Finanzausgleich das Schlimmste befürchten
läßt. Denn gespart wird vor allem bei der Kultur werden, was
für viele Initiativen heißen kann: ãOhne Geld ka Musi!ã
von Franz Kornberger
Das Sparen als etwas durchaus Vergnügliches, die Sparsamkeit als
österreichische Kardinaltugend und der Sparstrumpf als Symbol des
häuslichen Wohlstands: das soll hier wohl verklickert werden.
Aber es macht doch einen mehr als feinen Unterschied, ob man zum Zwecke des
Sparstrumpf-Füllens spart oder zum Zwecke des Magen-Füllens
sparen muß!
Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist naturgemäß ein
wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Bestandteil der
verfassungsmäßigen Gemeindeautonomie, denn, wie sagt der
Volksmund: wer zahlt, schafft an. Und diese finanzielle Autonomie wurde
bereits in den letzten Jahren durch zahlreiche zusätzliche Belastungen
wie der Beteiligung an der Finanzierung der Wohnbeihilfen, des
Sondernotstandes oder des Verkehrsverbundes stark ausgehöhlt.
Jetzt droht in vielen Kommunen der endgültige Kollaps: denn wenn auch
die jetzt anstehenden Einnahmenausfälle nur 1-2% der Budgetsumme
ausmachen, so treffen sie doch ins Mark, denn sie können nicht quer
durch das gesamte Budget eingespart werden, sondern nur im Bereich der
sogenannten Ermessensausgaben und der Investitionen.
Denn "Pflichtbeiträge" heißen nicht nur so, sondern sind (zur
Finanzierung der Krankenanstalten, der Sozialhilfe usw.) tatsächlich
verpflichtend und machen in meiner Gemeinde immerhin mehr als 17% des
Budgets aus.
Und auch bei den Personalausgaben, die in meiner Gemeinde mehr als 35% des
Budgets ausmachen, sind Ein-sparungen entweder gar nicht (weil z.B. wie bei
Kindergärten oder Altenheimen sinnvollerweise
Mindestpersonalschlüssel vorgeschrieben sind) oder nur sehr
langfristig (durch Nicht-Nachbesetzung freiwerdender Stellen bei
gleichzeitiger organisatorischer Optimierungen) möglich.
Bei den Investitionen der Gemeinden stehen nach Informationen der
Gemeindeabteilung der Landes OÖ die Schulbauprojekte, insbesondere
die notwendigen Sanierungen und solche in die Infrastruktur (Straßen,
Wasserversorgung und Kanalisation) an erster Stelle. Sowohl aus
Gründen der sofort durchschlagenden Wirkung auf den örtlichen
Arbeitsmarkt als auch wegen der Nichtakzeptanz von Einsparungen in diesen
Bereichen können diese Investitionen nicht im größeren
Ausmaß zurückgestellt werden.
So wird wieder einmal bei den freiwilligen Sozialausgaben, Sozialprojekten,
beim Sport, vor allem aber auch bei der Kultur gespart werden
(müssen?).
Das Land OÖ empfiehlt seinen Gemeinden, ca. 2% des Gemeindehaushaltes
für Kultur auszugeben. Macht das tatsächlich eine
mittelgroße Gemeinde und macht sie das vor allem im Bereich der
freien Förderungen und Subventionen (und nicht etwa bei Musikschulen,
Museen u.ä.), so kann sie fix damit rechnen, im nächsten Bericht
der Landeskontrolle für zu hohe Ermessensausgaben in diesem Bereich
kritisiert zu werden.
Dramatisch ist die Situation bei jenen Gemeinden, die ihren Ordentlichen
Haushalt nicht ausgleichen können Ð und das sind vor allem auch
aufgrund des Getränkesteuerausfalles, heuer voraussichtlich 70 bis 100
in Oberösterreich: diese Gemeinden dürfen de facto keine
freiwilligen Leistungen mehr ausgeben.
Folgende 3 Forderungen erscheinen mir zum jetzigen Zeitpunkt die
wesentlichsten zu sein:
- Sicherung der finanziellen Autonomie der Gemeinden durch den
Finanzausgleich mit dem Bund. - Erneuerung der Empfehlung des Landes OÖ an die Gemeinden
im Erlaßwege, mindestens 2% ihres Budgets für Kultur
aufzuwenden. - Festlegung, daß auch freiwillige Kulturausgaben der
Gemeinden, soweit sie nicht 1% des Budgets übersteigen, als
Pflichtausgaben anzusehen und damit auch in Gemeinden mit
Budgetabgang möglich sind.

