LinzEXPOrt 2011

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates und mit Unterstützung des Landes Oberösterreich wiederum ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzEXPOrt“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 50.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Das Förderprogramm „LinzEXPOrt” soll im Besonderen KünstlerInnen experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem Aufenthalt in einer Stadt oder einer Region außerhalb von Österreich stehen. Die Wahl des Gastortes soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben begründet sein.

LinzEXPOrt-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

– Nachhaltiger Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und der damit zu erwartende Mehrwert für Linzer Kunst- und Kulturschaffende

– Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Szene in Linz

– Positionierung von Linz als Industrie-Kulturstadt mit dem Schwerpunkt Technologien und Neue Medien

– Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2012 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzEXPOrt“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplan (KEP) beitragen kann.

Eine Bewerbung ist als Einzelperson oder als KünstlerInnenkollektiv möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen.

MitarbeiterInnen und Mitarbeiter des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzEXPOrt“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

– Innovatives Potential

– Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

– Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

– Potential für zukünftige Kooperationen

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 50.000,– werden rund sechs eingereichte „Vorhaben” gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 27. Mai 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur

Kennwort „LinzEXPOrt“

Pfarrgasse 7

A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

www.linz.at

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