Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2018

Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 9.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.

Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan (KEP) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potenzial von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.

Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.

Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.

Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein/ eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen. 

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ unkonventioneller, innovativer Ansatz

➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)

➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen

➝ Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen

➝ zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil

➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil

➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 9.000,– können maximal zwei eingereichte Vorhaben ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 24. September 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema

 

 
 

 

Produkt zum Warenkorb hinzugefügt.
0 Artikel - 0,00